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WOHNEN

ist ein Grundbedürfnis. Unser Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen Wohnmöglichkeiten anzubieten, die sich nach ihren Willen und den individuellen Bedürfnissen richten.

 

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ARBEITEN

Beschäftigung und Arbeit sind neben dem „Wohnen“ zentrale Angebote der WIR gGmbH. Im Vordergrund steht dabei die Stärkung der persönlichen, sozialen und fachlichen Kompetenz. 

MOBILE BEGLEITUNG

Dieses Angebot richtet sich an Menschen, die in einer eigenen Wohnung leben oder es wollen. Die Unterstützung im Alltag wird individuell vereinbart. 

 

Willst auch DU ein Teil von uns werden
und Menschen mit Behinderungen durchs Leben begleiten?
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Das internationale Netzwerk POS

WIR ist Mitglied im internationalen Netzwerk POS (Personal Outcomes Scale) „Lebensbegleitung“ ist unser Schlüsselprozess, worin sämtliche Aufgaben der Unterstützung unserer KlientInnen zusammengefasst sind. Diese Unterstützungsleistungen betreffen alle Lebensbereiche der KlientInnen. Dabei ist ein wesentliches Postulat, dass die KlientInnen Dreh- und Angelpunkt aller Aktivitäten sein sollen, selbst eine…
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W.I.R. selbst-ver-ständlich

Autismus als ein Musterbild von Besonderheiten lässt die Bezeichnung von autistischen Zügen obsolet zurück. In der Auseinandersetzung lehnt sich das gemeinsame Arbeiten an einen verhaltensmodellierenden Ansatz, mit individuellen Strategien und Maßnahmen. W.I.R. verstehen auseinandersetzend unsere Aufgabe in der Kommunikationsförderung und in der Förderung von Fähigkeiten für Bewältigungsstrategien…
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W.I.R. selbst-ver-ständlich

Autismus als ein Musterbild von Besonderheiten lässt die Bezeichnung von autistischen Zügen obsolet zurück. In der Auseinandersetzung lehnt sich das gemeinsame Arbeiten an einen verhaltensmodellierenden Ansatz, mit individuellen Strategien und Maßnahmen. W.I.R. verstehen auseinandersetzend unsere Aufgabe in der Kommunikationsförderung und in der Förderung von Fähigkeiten für Bewältigungsstrategien…
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Das Recht auf Arbeit

Seit 26.Oktober 2008 ist die UN-Behindertenrechtskonvention in Österreich in Kraft. In der Behindertenrechtskonvention wird in Artikel 27 das Recht auf Arbeit von Menschen mit Behinderungen thematisiert: Die Vertragsstaaten – somit auch Österreich – erkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit an. Das bedeutet, dass auch…
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