Am 13.12.2017 hat der Tiroler Landtag das Tiroler Teilhabegesetz einstimmig beschlossen – zweifellos ein wichtiger Schritt zur gleichberechtigten Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen.
Besonders positiv zu erwähnen ist der Umstand, dass das Gesetz unter Mitwirkung von Betroffenen und Dienstleistern gemeinsam mit der Sozialabteilung erarbeitet wurde.
Mit der gesetzlichen Verankerung einer NutzerInnenvertretung, dem Grundsatz „Mobil vor Stationär“, der Ermöglichung von Persönlicher Assistenz und Persönlichem Budget sind im Gesetz wichtige Forderungen der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen erfüllt.
Teilhabe und Inklusion:
Wir bekennen uns zum sozialen Bild von Behinderung laut UN-Behindertenrechtskonvention. Dabei wird von einer Wechselwirkung der einzelnen Menschen und den behindernden und diskriminierenden Lebensbedingungen dieser Menschen in der Gesellschaft ausgegangen. Wir unterstützen unsere KlientInnen auf ihrem Weg zur gesellschaftlichen Inklusion. Inklusion und Teilhabe bedeuten für Menschen mit Behinderungen, mit allen Bürgerrechten aktiv am Leben der Gesellschaft teilzunehmen.